Moin,
dann beginne ich einfach mit meiner Vorstellung.
Mein Name ist Bobenz und ich möchte gern ein Balkonkraftwerk auf meinen Balkon anbringen.
Der Balkon hat eine unverschattete Südausrichtung im schönen Bochumer Südwesten.
Richtig Ahnung wie was gemacht werden muss habe ich nicht,
meine Ausbildung zum Strippenzieher ist 43 Jahre alt und ich habe in diesem Beruf nicht mehr wirklich gearbeitet.
Wie fast alle Männer halte ich mich aber für einen guten Bastler, habe auch bereits andere Projekte erfolgreich umgesetzt.
Meine Themen die mich mittlerweile umtreiben:
Wir haben die Wohnung gemietet bei dem größten Vermieter Axxxxn auch aus Bochum.
Wie sind die rechtlichen Bedingungen zum Aufstellung einer Anlage in einer Mietwohnung, hat hier schon jemand Erfahrungen gesammelt ?
Liebe Grüße, Herbert
Neuvorstellung
Re: Neuvorstellung
Hallo Bobenz,
in Eigentümergemeinschaften muss zunächst die ETG mit einfacher Mehrheit der Installation zustimmen:
Dafür hier das Urteil des Amtsgerichts Konstanz zum strittigen Fall in der Eigentümergemeinschaft:
https://openjur.de/u/2464298.html
Wenn der Eigentümer eine Wohnungsbaugesellschaft ist, sollte daher wohl eine (schriftliche) Zustimmung vor der Installation vorliegen.
VG
Peter
in Eigentümergemeinschaften muss zunächst die ETG mit einfacher Mehrheit der Installation zustimmen:
Dafür hier das Urteil des Amtsgerichts Konstanz zum strittigen Fall in der Eigentümergemeinschaft:
https://openjur.de/u/2464298.html
Wenn der Eigentümer eine Wohnungsbaugesellschaft ist, sollte daher wohl eine (schriftliche) Zustimmung vor der Installation vorliegen.
VG
Peter