Hier noch zwei Fragen, die Mietwohnungen betreffen:
1. Ist eine grundsätzliche Erlaubnis des Vermieters zur Installation eines Steckersolargeräts einzuholen oder ist der lediglich zu informieren?
2. Kann man die Photovoltaikpaneelen einfach an der Balkonbrüstung anbringen oder kann der Vermieter dies mit bspw. Verweis auf die Einheitlichkeit der Siedlungsoptik verbieten?
vg HG
Rechte und Pflichten des Vermieters
-
- Posts: 3
- Joined: Mon Mar 06, 2023 8:00 am
Re: Rechte und Pflichten des Vermieters
Hallo,
zu 1.: er braucht auch nicht informiert werden, wenn 2. nicht zuschlägt. Ein Solartisch z.B. kann einfach aufgestellt werden.
zu 2.: Der Mieter hat alles im Innenbereich des Balkon gemietet. Außen nicht. Wenn man also z.B. ein Gittergeländer hat kann man das Modul dahinter aufstellen.
Momentan sind Gesetzesänderungen im Gange, die Balkon-PV zu einer privilegierten Maßnahme machen sollen. Dann muss der Vermieter zustimmen, so wie er einer Laderstation oder einem behindertengerechten Zugang jetzt schon zustimmen muss.
Horst
zu 1.: er braucht auch nicht informiert werden, wenn 2. nicht zuschlägt. Ein Solartisch z.B. kann einfach aufgestellt werden.
zu 2.: Der Mieter hat alles im Innenbereich des Balkon gemietet. Außen nicht. Wenn man also z.B. ein Gittergeländer hat kann man das Modul dahinter aufstellen.
Momentan sind Gesetzesänderungen im Gange, die Balkon-PV zu einer privilegierten Maßnahme machen sollen. Dann muss der Vermieter zustimmen, so wie er einer Laderstation oder einem behindertengerechten Zugang jetzt schon zustimmen muss.
Horst